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Wie kann ich ein Produktbild von einer anderen Homepage verwenden?

Zuersteinmal muß geklärt sein, dass Sie dieses Bild auch benutzen dürfen. Sprechen Sie dies also vorher mit dem Urheber ab, bevor Sie das Bild verwenden, Sie begehen sonst eine Urheberrecht-Verletzung.


Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie das Bild in Ihre Angebotspräsentation platzieren:

Der Weg über Ihren Computer

  1. Klicken Sie zu der Seite, auf der das gewünschte Foto ist
  2. Verkleinern Sie den Browser ein wenig, so dass sie etwas vom Desktop (die leere Fläche hinter den Programmen) sehen
  3. Klicken Sie nun auf das gewünschte Bild und ziehen Sie es mit gedrückter Maustaste auf den Desktop
  4. Gehen Sie nun zu Ihrer Angebotsverwaltung und klicken auf "Bild übertragen"
  5. Klicken Sie nun auf "Durchsuchen..." und wechseln Sie das Verzeichnis "Desktop"
  6. Wählen Sie das Bild aus und klicken auf "Öffnen"
  7. Klicken Sie nun auf "Senden"

Der direkte Weg (im Internet Explorer)

  1. Klicken Sie zu der Seite, auf der das gewünschte Foto ist
  2. Klicken Sie nun mit der rechten Maustaste auf das Bild und wählen Sie "Eigenschaften"
  3. In dem Fenster finden Sie neben dem Wort "Adresse (URL)" die Internetadresse des Bildes
  4. Markieren Sie die gesamte Adresse mit der Maus und drücken Sie "Strg & C" (damit haben Sie nun die Adresse kopiert)
  5. Gehen Sie nun zu Ihrer Angebotsverwaltung und klicken auf "Bild übertragen"
  6. Bei der Bildauswahl klicken Sie auf "Durchsuchen ..."
  7. Klicken Sie nun in dem erscheindenden Fenster unten in das Feld "Dateiname"
  8. Drücken Sie die Tasten "Strg & V". Die Internetadresse des Bildes wird nun dort eingefügt
  9. Klicken Sie auf "Öffnen"
  10. Klicken Sie nun auf "Senden"

Anmerkung: In beiden Fällen muß es sich bei dem Bild um eine JPG-Datei handeln. Das Datei-Format GIF ist nicht möglich.

Wieso kann ich keine GIF-Bilder verwenden?

Aus mehreren Gründen haben wir uns entschieden, keine GIF-Bilder zuzulassen:

  • Das GIF-Format ermöglich animierte Bilder. Das bedeutet, dass damit blinkende Logos, winkende Männchen und unendlich viel mehr möglich ist. Würden viele Geschäfte solche Animationen verwenden, würden die Besucher unserer Seite vor lauter Blinken und Flackern nicht mehr die Angebote in Ruhe studieren können.
  • Diejenigen, die keine animierte GIF-Dateien herstellen können, würden benachteiligt werden.
  • Bewegte GIF-Animationen sorgen zudem für noch längere Ladezeiten
  • In vielen Fällen wird das GIF-Format auch für nicht animierte Bilder falsch verwendet und führt zu deutlich längeren Ladezeiten als das JPG-Format
  • Bilder im GIF-Format müssen aufwändig in einem Bildbearbeitungsprogramm verkleinert werden, um eine gute Qualität zu erhalten. Unser Service, JPG-Bilder automatisch auf die richtige Größe zu berechnen wäre mit GIF nicht möglich.
  • Das GIF-Format ist lizenzpflichtig und somit kostenpflichtig.

Darf ich Produktbilder von einem Prospekt einscannen oder von der Homepage des Herstellers verwenden?

Eine 100%ige Rechtsbelehrung können wir an dieser Stelle selbstverständlich nicht geben. Im Zweifel sollten Sie sich mit der Marketingabteilung der jeweiligen Firma in Verbindung setzen und eine ständige Nutzungserlaubnis einholen. Uns ist kein Fall bekannt, bei dem der Hersteller nicht gerne diese Nutzungserlaubnis erteilt hat, schließlich ist ihm ja an einem Verkauf seiner Produkte gelegen.

Ein interessantes Urteil in diesem Zusammnehang lesen Sie hier. Das Gericht beruft sich dort auf § 58 UrhG:

§ 58: Werke in Ausstellungen, öffentlichem Verkauf und öffentlich zugänglichen Einrichtungen
(1) Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung von öffentlich ausgestellten oder zur öffentlichen Ausstellung oder zum öffentlichen Verkauf bestimmten Werken der bildenden Künste und Lichtbildwerken durch den Veranstalter zur Werbung, soweit dies zur Förderung der Veranstaltung erforderlich ist.
(2) Zulässig ist ferner die Vervielfältigung und Verbreitung der in Absatz 1 genannten Werke in Verzeichnissen, die von öffentlich zugänglichen Bibliotheken, Bildungseinrichtungen oder Museen in inhaltlichem und zeitlichem Zusammenhang mit einer Ausstellung oder zur Dokumentation von Beständen herausgegeben werden und mit denen kein eigenständiger Erwerbszweck verfolgt wird.“

(Alle Angaben ohne Gewähr)

Welche Maße haben die Bilder?

Grundsätzlich wird jedes Bild auf die erforderliche Größe automatisch berechnet, so dass sich die meisten von Ihnen nicht um diese Angaben kümmern müssen.

Diejenigen, die jedoch aus bestimmten Gründen die Größenänderung selber mit einem Bildbearbeitungsprogramm durchführen wollen benötigen diese Angaben. Nachfolgend die maximal Ausmaße in Pixeln (Breite x Höhe)

  • Kleines Angebotsbild: 50 x 50
  • Großes Angebotsbild: 300 x 300
  • Kleines Logo: 50 x 50
  • Großes Logo: 150 x 150
  • Imagebild: 350 x 400